Internationale Rentenbiografien sicher begleiten

Komplexe Lebensläufe und grenzüberschreitende Arbeitsverhältnisse – wir sorgen für Übersicht, Klarheit und Gerechtigkeit bei internationalen Rentenansprüchen.

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Typische Konstellationen

  • Lückenhafte Versicherungsverläufe aufgrund von Tätigkeiten in mehreren Ländern (Deutschland, Polen, Ukraine, Russland, u.a.)
  • Nicht-anerkannte Zeiten aus dem Ausland
  • Fehlende oder verspätete Dokumente (Belege, Bescheinigungen, Arbeitszeitnachweise)
  • Bescheide mit falscher Berechnung oder Ablehnung durch Unkenntnis internationaler Vorschriften

Spezifische Länder- und Abkommenskompetenz

  • EU-Koordinierung: Beratung zu VO (EG) 883/2004 und zugehörigen Formularen (E205, E207, etc.)
  • Bilateralabkommen: D-PL, D-UA, D-Kasachstan, D-Russland u. a.
  • Ländermodule: Spezialwissen für Fälle mit Polen, Ukraine, Russland, Bulgarien und weiteren Ländern
  • Formularunterstützung: Ausfüllen und Übersetzen wichtiger Nachweise und Formulare (E205, E207, nationale Vordrucke)

Anerkennung ausländischer Zeiten

  1. Prüfung Ihres Versicherungsverlaufs (inkl. Auslandszeiten)
  2. Zusammentragen und Übersetzen der Nachweis-Dokumente
  3. Abstimmung mit ausländischen Behörden zur Anerkennung
  4. Nachverfolgung des behördlichen Anerkennungsprozesses

Wir benötigen von Ihnen: Arbeitsverträge, Nachweise über Auslandsaufenthalte, amtliche Bescheinigungen.

Fallbeispiele aus der Praxis

„Durch die Unterstützung von Resonant Pulse wurden meine polnischen Arbeitsjahre endlich anerkannt und korrekt verrechnet. Ohne professionelle Hilfe hätte ich es nicht geschafft.“

Piotr N., Köln

„Endlich Klarheit trotz schwieriger Behördenwege in zwei Ländern. Die Dokumentensammlung und Übersetzungen liefen reibungslos!“

Oksana G., Dresden

FAQ Internationale Fälle

Welche Formulare brauche ich für internationale Rentenverfahren?

Meistens E205, E207 oder landesspezifische Nachweise.

Muss ich meine Unterlagen übersetzen lassen?

Ja, meist sind beglaubigte Übersetzungen erforderlich. Wir helfen dabei.

Wie lange dauert ein internationales Verfahren?

Abhängig von der Mitarbeit der Auslandsbehörden – rechnen Sie mit 3–6 Monaten.

Wo reiche ich meinen Antrag ein?

In Deutschland, meist bei der DRV. Wir steuern den Prozess für Sie – auch die Kontakte ins Ausland.

Grenzüberschreitende Ersteinschätzung

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Telefon +49 30 2555 8470
E-Mail [email protected]

Hinweis zu internationalen Verfahren

Die Anerkennung ausländischer Zeiten und Dokumente ist von der Zusammenarbeit der Behörden abhängig. Wir garantieren professionelle Begleitung, jedoch keine Entscheidung. Unvollständige Unterlagen verzögern das Verfahren.